I.
Die Antragstellerin betreibt von Luxemburg aus, wo sie ihren Sitz hat, einen Kraftfahrzeughandel, vorwiegend mit Fahrzeugen der Marke A. Die Fahrzeuge werden direkt beim Hersteller (A. AG - A. -) erworben und anschließend größtenteils in Drittländer und in das EG-Ausland sowie im Inland (Deutschland) weiter veräußert.
Bei der Antragstellerin fand im Jahre 2000 eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Diese umfasste die Besteuerungszeiträume 1998 und 1999. Dabei ermittelte die Prüferin, dass in den Streitjahren mehrere Fahrzeuge unmittelbar vom Hersteller an Kunden in Deutschland ausgeliefert worden sein sollen. Auf Tz. 9.1. des Prüfungsberichts vom 2. November 2000 wird verwiesen.
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