FG Saarland - Beschluss vom 09.04.2001
1 V 82/01
Normen:
UStG §§ 4 Nr. 1 b, 6 a;

Korrektur einer Rechnung zur Erhaltung der Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung

FG Saarland, Beschluss vom 09.04.2001 - Aktenzeichen 1 V 82/01

DRsp Nr. 2001/8852

Korrektur einer Rechnung zur Erhaltung der Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung

Es ist nicht ausgeschlossen, dass derjenige, der bei einer unzutreffenden Behandlung einer Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 a Abs. 4 Satz 2 UStG als Abnehmer die entgangene Steuer schuldet, die Rechtsfolgen dieser Regelung beseitigen kann, soweit eine Rechnungsberichtigung erfolgt. Allerdings wäre eine solche Berichtigung entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG erst für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Berichtigung erfolgt.

Normenkette:

UStG §§ 4 Nr. 1 b, 6 a;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin betreibt von Luxemburg aus, wo sie ihren Sitz hat, einen Kraftfahrzeughandel, vorwiegend mit Fahrzeugen der Marke A. Die Fahrzeuge werden direkt beim Hersteller (A. AG - A. -) erworben und anschließend größtenteils in Drittländer und in das EG-Ausland sowie im Inland (Deutschland) weiter veräußert.

Bei der Antragstellerin fand im Jahre 2000 eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Diese umfasste die Besteuerungszeiträume 1998 und 1999. Dabei ermittelte die Prüferin, dass in den Streitjahren mehrere Fahrzeuge unmittelbar vom Hersteller an Kunden in Deutschland ausgeliefert worden sein sollen. Auf Tz. 9.1. des Prüfungsberichts vom 2. November 2000 wird verwiesen.