Kurzübersicht

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Rechtliche Grundlagen:

§ 17 UStG, Abschn. 17.1 und 17.2 UStAE

Problemkreise:

Ändert sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz, so ist neben dem geschuldeten Umsatzsteuerbetrag durch den leistenden Unternehmer auch grundsätzlich der Vorsteuerbetrag des Leistungsempfängers zu berichtigen. Dies gilt beispielsweise auch bei Uneinbringlichkeit des Entgelts oder Nichtausführung der vereinbarten Leistung. Wichtig sind der richtige Zeitpunkt der Erfassung einer Änderung der Bemessungsgrundlage und die Beachtung bestehender Beleg- und Aufzeichnungspflichten.

Siehe auch:

Anzahlungsrechnung

Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG

Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Differenzbesteuerung

Entgelt

Haftung

Unberechtigter Steuerausweis

Unrichtiger Steuerausweis