Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Rechtliche Grundlagen:
§ 22 UStG, §§ 63 - 68 UStDV, Abschn. 22.1-22.6 UStAE, Art. 242 Richtlinie 2006/112/EG
Problemkreise:
Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG müssen neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten, die sich aus dem Handels- und Ertragsteuerrecht ergeben, weitere Aufzeichnungspflichten nach dem UStG erfüllen. Die Voraussetzungen für die Aufzeichnungspflichten nach dem UStG sind unabhängig von den anderen Pflichten zu sehen. In den §§ 63 - 68 UStDV sind die Aufzeichnungspflichten inhaltlich weiter konkretisiert. Die Vorschriften enthalten aber auch Vereinfachungsregelungen.
Siehe auch: