Kurzübersicht

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Rechtliche Grundlagen:

§ 22 UStG, §§ 63 - 68 UStDV, Abschn. 22.1-22.6 UStAE, Art. 242 Richtlinie 2006/112/EG

Problemkreise:

Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG müssen neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten, die sich aus dem Handels- und Ertragsteuerrecht ergeben, weitere Aufzeichnungspflichten nach dem UStG erfüllen. Die Voraussetzungen für die Aufzeichnungspflichten nach dem UStG sind unabhängig von den anderen Pflichten zu sehen. In den §§ 63 - 68 UStDV sind die Aufzeichnungspflichten inhaltlich weiter konkretisiert. Die Vorschriften enthalten aber auch Vereinfachungsregelungen.

Siehe auch:

Aufbewahrung von Rechnungen

Rechnung

Steuerentstehung