Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Nr. 1 Buchst. a), § 6 UStG; § 8-17 UStDV; Abschn. 6.1-6.12 UStAE

Problemkreise:

Eine steuerfreie Ausfuhr liegt vor, wenn bei einer steuerbaren Lieferung der Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet gelangt. In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Entlastung von der Umsatzsteuer, denn die Ausfuhr gehört zu der Gruppe der Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Nach dem Bestimmungslandprinzip wird die Exportware nur mit der Umsatzsteuer bzw. Verbrauchssteuer des Bestimmungslandes belastet.

Siehe auch:

Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip

Innergemeinschaftliche Lieferung

Lieferung

Reihengeschäft