Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Problemkreise:

Im Rahmen der Umsatzbesteuerung gibt es international im Wesentlichen zwei Besteuerungsprinzipien, das Bestimmungsland- und das Ursprungslandprinzip.

Unter Ursprungslandprinzip i.S.d. deutschen Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit dem Steuersatz des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Das bedeutet, dass auch der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes belastet wird. Unter Bestimmungslandprinzip i.S.d. Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes.

Siehe auch:

Ausfuhr

Erwerb neuer Fahrzeuge

Erwerbsort

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Opake Unternehmer bzw. atypischer Unternehmer oder Schwellenerwerber

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer