Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Rechtliche Grundlagen:

§ 3 UStG, Abschn. 3.10 und 3.11 UStAE

Problemkreise:

Gegenstand der Umsatzsteuer ist die Leistung. Es ist auf die einzelne selbständige Leistung abzustellen. Nebenleistungen teilen dabei umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung.

Der sich daraus ergebende Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung (EuGH v. 02.07.2020 - C-231/19, Stadion Amsterdam) hat immer dann erhebliche Bedeutung, wenn eine gebündelte oder komplexe Leistung erbracht wird, die sich aus mehreren verschiedenen Elementen zusammensetzt. Bei entweder einheitlichen oder mehreren, getrennt voneinander zu beurteilenden selbständigen Einzelleistungen ergeben sich u.U. völlig verschiedene Ergebnisse hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung.

Siehe auch:

Leistungsaustausch

Lieferung

Sonstige Leistung

Steuerbare Umsätze (Überblick)