Kurzübersicht

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Rechtliche Grundlagen:

§ 10 Abs. 4 UStG, Abschn. 10.6 UStAE

Problemkreise:

Beim innergemeinschaftlichen Verbringen sowie bei den - den Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen gleichgestellten - unentgeltlichen Wertabgaben kann die Bemessungsgrundlage mangels eines Leistungsempfängers nicht nach dem Entgelt i.S.d. § 10 Abs. 1 UStG bestimmt werden. Daher erfolgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach den bei dem jeweiligen Umsatz entstandenen Selbstkosten und Ausgaben bzw. nach dem Einkaufspreis. Wichtig bei dieser Berechnung ist die Feststellung, ob der Unternehmer für die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Umsatz entstandenen "Aufwendungen" zum vollen oder (zumindest) teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt war. Je nach Art des Umsatzes ist dies ein Kriterium für die Zuordnung zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage.

Siehe auch:

Entgelt

Gleichgestellte Lieferung

Gleichgestellte sonstige Leistung

Mindestbemessungsgrundlage

Steuerbare Umsätze (Überblick)

Verbringen