Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§ 12 Abs. 2 UStG, Abschn. 12.1-12.16 UStAE
Problemkreise:
Die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes auf das steuerpflichtige Entgelt ist maßgebend für die richtige Berechnung der Umsatzsteuer. Der ermäßigte Steuersatz kommt für alle umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zur Anwendung, die nicht dem Regelsteuersatz bzw. dem Nullsteuersatz unterliegen. Der ermäßigte Steuersatz ist auf eine Vielzahl von Leistungen anzuwenden.
Siehe auch: