Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Rechtliche Grundlagen:
§ 1a und 1b UStG, Absch. 1b.1 UStAE
Problemkreise:
Der entgeltliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs unterliegt gem. § 1a und § 1b UStG grundsätzlich der Umsatzsteuer. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn ein neues Fahrzeug bei einer Lieferung an den Käufer aus dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates in das Inland gelangt. Die Sonderregelung des § 1b UStG verhindert insbesondere Wettbewerbsverzerrungen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Neufahrzeugen, in dem auch Personen (insbesondere Privatpersonen), die nicht zum Erwerberkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehören, zur Erwerbsbesteuerung verpflichtet werden.
Siehe auch:
Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip
Innergemeinschaftlicher Erwerb