Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§ 2a UStG, Abschn. 18c.1 UStAE
Problemkreise:
Liefern Privatpersonen oder Unternehmer in ihrem nichtunternehmerischen Bereich ein neues Fahrzeug i.S.d. § 1b UStG, werden sie gem. § 2a UStG für diese innergemeinschaftliche Lieferungen wie ein Unternehmer behandelt. Die Fahrzeuglieferung ist steuerfrei. Der Erwerber hat den innergemeinschaftlichen Erwerb ggf. im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung zu versteuern. Fahrzeuglieferer sind hinsichtlich dieser Fahrzeuglieferung verpflichtet, Voranmeldungen und Jahreserklärungen abzugeben, eine Rechnung auszustellen, bestimmte Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren und bestimmte Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG zu erfüllen.
Siehe auch:
Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG
Innergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Lieferort für bewegte Lieferungen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG