Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Rechtliche Grundlagen:
§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG, §§ 17a-17d UStDV, Abschn. 6a.1-6a.8 UStAE
Problemkreise:
Bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen erfolgt grundsätzlich eine Besteuerung im Bestimmungsland der Ware. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind daher von der Umsatzsteuer befreit. Probleme und Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung ergeben sich immer wieder hinsichtlich der Form und des Umfangs der Nachweisführung für die Steuerbefreiung durch den Unternehmer.
Siehe auch:
Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip
Innergemeinschaftlicher Erwerb