Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Rechtliche Grundlagen:
§ 4 Nr. 12 UStG, Abschn. 4.12.1-4.12.11 UStAE
Problemkreise:
Die entgeltliche Überlassung von Grundstücken (z.B. Vermietung und Verpachtung, dingliche Nutzungsrechte) ist gem. § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Hierdurch werden Wohnraummieten zum Teil steuerlich entlastet und Vermieter aufgrund der umsatzsteuerlichen Nichterfassung von erheblichem Verwaltungsaufwand befreit. Der Vermieter ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, hat aber auch daher kein Recht zum Vorsteuerabzug. Zur Vermeidung etwaiger wirtschaftlicher Nachteile und zur Erhaltung der Neutralität der Umsatzsteuer hat der Gesetzgeber dem Unternehmer für bestimmte Vermietungsumsätze gem. § 9 UStG die Möglichkeit zum Verzicht auf die Steuerbefreiung eingeräumt.
Siehe auch: