Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Nr. 5 UStG, § 22 UStDV, Abschn. 4.5.1-4.5.4 UStAE

Problemkreise:

Eine Vermittlungsleistung liegt vor, wenn das Handeln des Vermittlers im fremden Namen und für fremde Rechnung erfolgt. § 4 Nr. 5 UStG befreit im Wesentlichen die Vermittlung grenzüberschreitender Umsätze. Sie dient zudem der Verfahrensvereinfachung und macht Vorsteuererstattungen entbehrlich. Die Steuerbefreiung von Vermittlungsleistungen bewirkt, dass die vermittelten (steuerfreien) Umsätze nicht auf indirektem Weg mit Umsatzsteuer belastet werden.

Siehe auch:

Ausfuhr

Reiseleistung

Steuerbefreiungen, sonstige (Überblick)