I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Landwirt. Seine Umsätze aus landwirtschaftlicher Tätigkeit wurden in den Streitjahren 1989 und 1990 nach Durchschnittsätzen (§ 24 des Umsatzsteuergesetzes 1980 -- UStG --) besteuert. Von 1989 bis Februar 1991 errichtete er auf einer zu seinem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Ackerfläche eine Lagerhalle für Maschinen. In seinem Bauantrag hatte er das Vorhaben als "Bau einer Lagerhalle für Maschinen" beschrieben. Er vermietete sie nach Fertigstellung an einen Unternehmer mit regelbesteuerten Umsätzen (das Finanzgericht --FG-- bezeichnet ihn als "außerlandwirtschaftlichen Unternehmer") und verzichtete auf die Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung.
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