FG Saarland - Beschluss vom 26.07.2001
1 V 154/01
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Leistung; Pre-Opening-Zahlungen; Einrichtungszuschüsse

FG Saarland, Beschluss vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 1 V 154/01

DRsp Nr. 2001/16355

Leistung; Pre-Opening-Zahlungen; Einrichtungszuschüsse

Es erscheint zweifelhaft, ob Zahlungen, die ein Vermieter an seinen Mieter als Ersatz für Zeiten tätigt, in denen dem Mieter wegen der Herrichtung des Objektes keine Einnahmen zufließen und hohe Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft entstehen ("Pre-Opening-Zahlungen", Einrichtungszuschüsse u.a.m.) umsatzsteuerbar sind und zwar unabhängig davon, ob diese Vereinbarung im Mietvertrag selbst oder in einem davon getrennten, eigenen Vertrag getroffen wird.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller, ein eingetragener Verein, gehört zu einem Unternehmensverbund, der Altenwohn- und - pflegeheime betreibt. Zu diesem Zweck mietet er von fremden Dritten - in der Regel von Investitions- und Beteiligungsgesellschaften - die entsprechenden Räumlichkeiten längerfristig (in aller Regel für 25 Jahre) an und vermietet sie an eine seiner zahlreichen Betreibergesellschaften, an denen er (unmittelbar oder mittelbar) beteiligt ist. Zu dem Unternehmensverbund gehört auch der DWW, der ebenfalls eine Vielzahl von Tochtergesellschaften hält.