BGH vom 19.02.1986
IVb ZR 16/85
Normen:
BGB § 1361 Abs.1 S.1;
Fundstellen:
DRsp I(165)179e-f
FamRZ 1986, 439
MDR 1986, 480

Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung

BGH, vom 19.02.1986 - Aktenzeichen IVb ZR 16/85

DRsp Nr. 1992/3908

Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung

»Zur Minderung der Bedürftigkeit des getrenntlebenden Ehegatten durch Erträge, die durch eine Vermögensumschichtung erzielbar wären.«

Normenkette:

BGB § 1361 Abs.1 S.1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt. Sie haben im Jahre 1955 die Ehe geschlossen, aus der drei inzwischen erwachsene Kinder hervorgegangen sind. Für zwei davon, die noch studieren, zahlt der Beklagte Unterhalt. Seit Mitte Juli 1983 leben die Parteien getrennt. Der Beklagte ist als Ortsbaumeister berufstätig und erzielt Nebeneinkünfte als Schätzer, während die im Jahre 1929 geborene Klägerin keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Nach ihrer Trennung veräußerten die Parteien ein in ihrem hälftigen Miteigentum stehendes Einfamilienhaus, in dem sie während ihres Zusammenlebens gewohnt hatten. Von dem Verkaufserlös erhielt jeder von ihnen am 30. April 1984 den Betrag von 204.297,41 DM. Die Klägerin verwendete ihren Anteil für den Ankauf einer 91 m2 großen Eigentumswohnung, die sie für insgesamt 255.000 DM erwarb und seither zusammen mit dem jüngsten der Kinder bewohnt; wegen des restlichen Kaufpreises nahm sie einen Kredit auf.