BGH vom 19.02.1986
IVb ZR 13/85
Normen:
BGB § 1577 Abs.1;
Fundstellen:
DRsp I(166)153b-c
FamRZ 1986, 441
MDR 1986, 656

Minderung der Bedürftigkeit durch Kaiptalerträge

BGH, vom 19.02.1986 - Aktenzeichen IVb ZR 13/85

DRsp Nr. 1992/3909

Minderung der Bedürftigkeit durch Kaiptalerträge

»Kapitalerträge mindern in der Höhe, in der sie dem geschiedenen Ehegatten zufließen, dessen Bedürftigkeit; ein Abzug zum Ausgleich eines inflationsbedingten Wertverlustes des Vermögensstammes kommt nicht in Betracht.«

Normenkette:

BGB § 1577 Abs.1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt.

Ihre im Jahre 1942 geschlossene Ehe ist durch ein seit dem 13. Dezember 1983 rechtskräftiges Urteil geschieden worden. Seit 1964 bestand zwischen den Parteien Gütergemeinschaft. Zum Gesamtgut gehörten Erbteile, die Miteigentumsanteile an einem bebauten Grundstück umfassten; hieraus zogen die Parteien Nutzungen in Form einer mietfreien Ehewohnung und eines Mietzinsanteils an einer weiteren Wohnung. Bei der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Mai 1984 entfielen auf den Kläger 355.000 DM und auf die Beklagte 100.000 DM.