FG Münster - Gerichtsbescheid vom 01.09.2010
5 K 4385/06 U
Normen:
UStG § 15a; UStG § 4 Nr. 28;

Möglichkeit zur Vorsteuerberichtigung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse

FG Münster, Gerichtsbescheid vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 5 K 4385/06 U

DRsp Nr. 2010/23215

Möglichkeit zur Vorsteuerberichtigung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Ändern sich die maßgebenden Verhältnisse für die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug in der Form, dass nach heutiger Auffassung der Vorsteuerabzug - hier für den Erwerb von Geldspielautomaten -nicht hätte gewährt werden dürfen und kann die gebotene Änderung der Festsetzung mangels verfahrensrechtlicher Möglichkeiten nicht mehr vorgenommen werden, so kann eine Vorsteuerberichtigung nicht mehr für das in Streit stehende Erwerbsjahr, sondern nur noch für die Folgejahre erfolgen.

Normenkette:

UStG § 15a; UStG § 4 Nr. 28;

Tatbestand:

Streitig ist eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15 a Umsatzsteuergesetz (UStG) aus der Veräußerung von Geldspielautomaten.

Die Klägerin (Klin.) ist Automatenaufstellerin. Sie betreibt u. a. Geldspielautomaten und Vergnügungsautomaten ohne Geldspielgewinnmöglichkeit.