BFH - Urteil vom 06.12.2007
V R 59/03
Normen:
UStG (1993) § 6a ; UStDV (1993) § 17a § 17c ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Art. 28c Teil A ;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 08.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1369/99

Nachweis der Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung

BFH, Urteil vom 06.12.2007 - Aktenzeichen V R 59/03

DRsp Nr. 2008/3193

Nachweis der Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung

»1. Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV nachzuweisen, ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. 2. Die Nachweispflichten des Unternehmers sind keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung. Die Regelungen des § 6a Abs. 3 UStG und §§ 17a, 17c UStDV bestimmen vielmehr lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat (Änderung der Rechtsprechung). 3. Kommt der Unternehmer diesen Nachweispflichten nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a Abs. 1 UStG) nicht erfüllt sind. 4. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen. Dann ist die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn der Unternehmer die erforderlichen Nachweise nicht entsprechend §§ 17a, 17c UStDV erbrachte.«

Normenkette:

UStG (1993) § 6a ; UStDV (1993) § 17a § 17c ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Art. 28c Teil A ;

Gründe: