FG Saarland - Urteil vom 05.04.2001
1 K 324/00
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 14 Abs. 1 Satz 2;

Nachweispflicht der Vorsteuerabzugsberechtigung bei zweifelhaftem Leistungsaustausch

FG Saarland, Urteil vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 1 K 324/00

DRsp Nr. 2001/8856

Nachweispflicht der Vorsteuerabzugsberechtigung bei zweifelhaftem Leistungsaustausch

Bei Bedenken gegen einen unternehmerischen Leistungsaustausch trifft den empfangenden Unternehmer die objektive Beweislast für seine Vorsteuerabzugsberechtigung. Solche Bedenken bestehen insbesondere dann, wenn differierende Rechnungsoriginale und -kopien vorgelegt werden und diese zudem Liefergegenstände betreffen, die erkennbar im Sicherungseigentum Dritter stehen, so dass der Unternehmer möglicherweise nur in die Verträge des Rechnungsausstellers mit den Sicherungseigentümern eingetreten ist.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 14 Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe der abzugsfähigen Vorsteuern, die beim Kläger anlässlich des Erwerbs von technischen und sonstigen Betriebseinrichtungsgegenständen von der untergegangenen W. GmbH im Streitjahr 1991 angefallen sein sollen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: