BFH vom 18.08.1977
V R 33/75
Normen:
UStG (1967) § 30 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 209
BStBl II 1977, 883

BFH - 18.08.1977 (V R 33/75) - DRsp Nr. 1997/13541

BFH, vom 18.08.1977 - Aktenzeichen V R 33/75

DRsp Nr. 1997/13541

»Nimmt ein Unternehmer ein körperliches Wirtschaftsgut schrittweise nach Maßgabe seiner Fertigstellung in Gebrauch, so verwirklicht er im Wege mehrerer Zuführungshandlungen den Selbstverbrauch stufenweise. Der im jeweiligen Besteuerungszeitraum in Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen genommene Teil des Wirtschaftsgutes ist mit dem für diesen Besteuerungszeitraum maßgeblichen Steuersatz zur Selbstverbrauchsteuer heranzuziehen.«

Normenkette:

UStG (1967) § 30 ;

Gründe: