BFH vom 27.06.1996
V R 35/95

Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite

BFH, vom 27.06.1996 - Aktenzeichen V R 35/95

DRsp Nr. 1997/8195

Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite

1. Eine steuerpflichtige Leistung ist auch die entgeltliche Gestellung von Betriebshelfern durch einen Verein (sog. Betriebshelfereinrichtung) an Landwirte. 2. Die an die Betriebshelfereinrichtung von der öffentlichen Hand gezahlten Zuschüsse, die im Interesse der Landwirte (= Leistungsempfänger) gezahlt werden, sind zusätzliches Entgelt für die umsatzsteuerpflichtige Leistung.

Für die Praxis: