Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite
BFH, vom 27.06.1996 - Aktenzeichen V R 35/95
DRsp Nr. 1997/8195
Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite
1. Eine steuerpflichtige Leistung ist auch die entgeltliche Gestellung von Betriebshelfern durch einen Verein (sog. Betriebshelfereinrichtung) an Landwirte.2. Die an die Betriebshelfereinrichtung von der öffentlichen Hand gezahlten Zuschüsse, die im Interesse der Landwirte (= Leistungsempfänger) gezahlt werden, sind zusätzliches Entgelt für die umsatzsteuerpflichtige Leistung.
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