OLG Düsseldorf vom 19.09.1991
3 WF 149/91
Normen:
BGB § 1634, § 1696 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 205

OLG Düsseldorf - 19.09.1991 (3 WF 149/91) - DRsp Nr. 1994/8977

OLG Düsseldorf, vom 19.09.1991 - Aktenzeichen 3 WF 149/91

DRsp Nr. 1994/8977

A. Das Umgangsrecht der Mutter mit ihren minderjährigen Kindern kann dann eingeschränkt werden, wenn gegen ihren jetzigen zweiten Ehemann ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts sexuellen Mißbrauchs zu Lasten der Kinder eingeleitet worden ist. Wird dieses Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, so kann die getroffene Umgangsregelung nur dann geändert werden, wenn sich auch die das kindliche Wohl gefährdende Konfliktlage entscheidend geändert hat.