Die Entscheidung betrifft die Herabsetzung des VA wegen gröblicher Verletzung der Unterhaltspflicht durch den ausgleichsberechtigten Ehemann, der im Alter von 50 Jahren erstmals eine Berufstätigkeit aufgenommen hat.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|