OLG Hamm vom 27.11.1991
33 U 19/91
Normen:
BGB § 1372 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 437
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 42

OLG Hamm - 27.11.1991 (33 U 19/91) - DRsp Nr. 1994/10481

OLG Hamm, vom 27.11.1991 - Aktenzeichen 33 U 19/91

DRsp Nr. 1994/10481

Hat ein Ehegatte während intakter Ehe dem anderen Ehegatten die Aufnahme von Krediten durch Übernahme einer persönlichen Haftung oder Einräumung von dinglichen Sicherheiten auf seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Hausgrundstück ermöglicht, so hat er nach Scheitern der Ehe einen Befreiungsanspruch nach den Regeln des Auftragsrechts gegen den anderen Ehegatten, wenn die Kreditmittel im Innenverhältnis diesem allein zugeflossen sind und Treu und Glauben der Geltendmachung des Befreiungsanspruchs nicht entgegenstehen.

Normenkette:

BGB § 1372 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 437
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 42