OLG Köln vom 11.10.1991
3 U 60/91
Normen:
BGB § 426;
Fundstellen:
DRsp I(128)200b
NJW-RR 1992, 1286

OLG Köln - 11.10.1991 (3 U 60/91) - DRsp Nr. 1993/4125

OLG Köln, vom 11.10.1991 - Aktenzeichen 3 U 60/91

DRsp Nr. 1993/4125

Im Falle gesamtschuldnerischer Haftung von Ehegatten für ein Darlehen zur Finanzierung eines Hausgrundstücks ist, falls nur einer von ihnen Eigentümer geworden ist, dieser im Innenverhältnis mit der Tilgung zu belasten.

Normenkette:

BGB § 426;

»Die in § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehene Haftung zu gleichen Teilen ist eine bloße Hilfsregel für den Fall, daß jeder andere Verteilungsmaßstab fehlt. Eine abweichende Bestimmung kann sich ... aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben. ...