BGH - Urteil vom 29.04.1994
V ZR 280/92
Normen:
AO (1977) § 75 Abs. 1 ; BGB § 276 ;
Fundstellen:
BB 1994, 1378
BGHR AO (1977) § 75 Abs. 1 Umsatzsteueroption 1
BGHR BGB § 276 Umsatzsteueroption 1
DNotZ 1995, 137
DRsp I(130)373b
MDR 1994, 797
WM 1994, 1251

Pflicht des Verkäufers eines Grundstücks zur Abführung der im Vertrag offen ausgewiesenen und bezahlten Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 29.04.1994 - Aktenzeichen V ZR 280/92

DRsp Nr. 1994/3258

Pflicht des Verkäufers eines Grundstücks zur Abführung der im Vertrag offen ausgewiesenen und bezahlten Umsatzsteuer

»Den Grundstücksverkäufer eines vermieteten Supermarktes, der vereinbarungsgemäß zur Umsatzsteuer optiert, trifft die vertragliche Nebenpflicht, die ihm vom Käufer gezahlte Umsatzsteuer unverzüglich an das Finanzamt abzuführen, um diesen nicht der Gefahr einer Inanspruchnahme durch das Finanzamt nach § 75 Abs. 1 i.V. mit § 44 AO auszusetzen.«

Normenkette:

AO (1977) § 75 Abs. 1 ; BGB § 276 ;

Tatbestand:

Die Beklagten waren in Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentümer zweier bebauter Grundstücke in L. und B., der Beklagte zu 1 daneben mit dem Kaufmann N. B. Eigentümer eines Grundstücks in Ba.. Auf allen drei Objekten waren Einkaufszentren errichtet und von den Eigentumern verpachtet worden.