OLG Koblenz - Urteil vom 26.11.2002
3 U 1216/01
Normen:
BGB § 433 Abs. 1 ; UStG § 1 Abs. 1a § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2003, 165
Vorinstanzen:
LG Bad Kreuznach, vom 27.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 411/01

Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung über einen Unternehmenskauf mit ausgewiesener Umsatzsteuer

OLG Koblenz, Urteil vom 26.11.2002 - Aktenzeichen 3 U 1216/01

DRsp Nr. 2004/5050

Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung über einen Unternehmenskauf mit ausgewiesener Umsatzsteuer

Trägt der Verkäufer eines gastronomischen Betriebes dazu bei, dass der Käufer mit dem Vermieter oder Pächter einen neuen Miet- oder Pachtvertrag über dieselben Räume abschließt und auch dass die Bierlieferungsverpflichtung erhalten bleibt, so liegt eine Veräußerung des Geschäfts im Ganzen vor, die nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Der Verkäufer schuldet daher auch nicht die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Normenkette:

BGB § 433 Abs. 1 ; UStG § 1 Abs. 1a § 14 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Erteilung der Rechnung über einen Kaufpreis, welche die Mehrwertsteuer ausweist.

Die Klägerin schloss mit dem Beklagten unter dem Datum vom 26./27.09.1999 einen schriftlichen Kaufvertrag über "das gesamte bewegliche Inventar der Pizzeria P....... einschließlich der noch vorhandenen Vorräte" zum Preis von 92.000,00 DM. Inhaber der in ... K........ gelegenen Pizzeria war bis dahin der Beklagte gewesen. Seit dem 15.10.1999 führt die Klägerin die Gaststätte unter demselben Namen.

Die Klägerin hat vorgetragen, bei dem mit dem Beklagten vereinbarten Kauf handele es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft. Der Kläger sei daher zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verpflichtet.