FG Saarland - Urteil vom 12.04.2005
1 K 248/01
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 2 ; UStG § 15 Abs. 1 Buchst. b ; UStG § 3 Abs. 9 Buchst. a ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1654

PKW-Nutzung; Schätzung; Einzelunternehmer; mehrere Fahrzeuge; Fahrtenbuch; Vorsteuer; Verwendungseigenverbrauch; unternehmerische Nutzung; Erwerbsjahr; Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2000

FG Saarland, Urteil vom 12.04.2005 - Aktenzeichen 1 K 248/01

DRsp Nr. 2005/8889

PKW-Nutzung; Schätzung; Einzelunternehmer; mehrere Fahrzeuge; Fahrtenbuch; Vorsteuer; Verwendungseigenverbrauch; unternehmerische Nutzung; Erwerbsjahr; Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2000

Für die Feststellung des Umfangs der unternehmerischen Nutzung eines PKW kommt es bei sehr geringen Nutzungszeiträumen im Erwerbsjahr (hier: vom 28. bis 31. Dezember) auf die sich aus den Gesamtumständen ergebende Nutzungsabsicht an.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 2 ; UStG § 15 Abs. 1 Buchst. b ; UStG § 3 Abs. 9 Buchst. a ;

Tatbestand:

Der Kläger erklärt als "IT Trainer/Dozent" Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seine Jahresabschlüsse weisen u.a. folgende Daten aus:

Jahr

1996

1997

1998

1999

Umsatz

724.693

798.241

1.038.844

765.179

Gewinn

302.570

359.022

312.599

310.073

Die Tätigkeit ist mit zahlreichen Geschäftsreisen und Übernachtungen verbunden (Bl. 9 Rbh). Dem Unternehmen standen nach Darlegung des Klägers folgende Fahrzeuge zur Verfügung (Bl. 10f. Rbh; Bl. 139 ff.):

PKW 1: Mercedes Benz 600 L

- Kennzeichen A

PKW 2: Jaguar XK 8

- Kennzeichen B

PKW 3: Jaguar Double Six

- Kennzeichen C

PKW 4: Jaguar XKR

- Kennzeichen D

PKW 5: Mercedes CL 600 Coupe

- Kennzeichen E

Daten im Überblick :

Wert in

DM brutto

Erwerb durch

Besitzdauer

Km-Leistung

Sonstiges

PKW 1

203.347+

30.502,08

Leasing

5/94 - 8/97

ca. 140.000

Keine Leasingabrechnung

PKW 2

127.121+ 24.069

s. Bl. 149

Mietkauf

4/97 - 12/01

28.4.01: 53.953