I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt ein privates Altersheim. Sie beantragte in ihrem Steuerjahreserklärungen 1965 und 1966 für die der Betreuung der Heiminsassen dienenden Umsätze Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 15b UStG 1951 in Verbindung mit §
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