Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Grenzüberschreitende Lieferungen werden nach ihrem Bestimmungsziel wie folgt unterschieden:
Lieferung | |
in das Drittland | in das übrige Gemeinschaftsgebiet |
Mögliche Steuerbefreiung: | |
Ausfuhrlieferung | Innergemeinschaftliche Lieferung |
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