FG Düsseldorf - Urteil vom 22.11.2016
4 K 1748/16 H
Normen:
AO § 34; AO § 35; AO § 69 S. 1; AO § 191 Abs. 1 S. 1; ZK Art. 201 Abs. 1; ZK Art. 201 Abs. 3; UStG § 21 Abs. 2;

Quotale Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis; Pünktliche Tilgung auch der erst künftig fällig werdenden Steuerschulden aus den verwalteten Mitteln; Inanspruchnahme des Aufschubverfahrens bei Einfuhrabgaben

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016 - Aktenzeichen 4 K 1748/16 H

DRsp Nr. 2016/19817

Quotale Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis; Pünktliche Tilgung auch der erst künftig fällig werdenden Steuerschulden aus den verwalteten Mitteln; Inanspruchnahme des Aufschubverfahrens bei Einfuhrabgaben

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 34; AO § 35; AO § 69 S. 1; AO § 191 Abs. 1 S. 1; ZK Art. 201 Abs. 1; ZK Art. 201 Abs. 3; UStG § 21 Abs. 2;

Tatbestand

Der Kläger war zusammen mit Dr. A Geschäftsführer der B GmbH (im Folgenden: GmbH). Gegenstand des Unternehmens waren die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Erzeugnissen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.