BFH, Urteil vom 19.09.1996 - Aktenzeichen V R 41/94
DRsp Nr. 1997/113
Rechnungsberichtigung ohne Originalrechnung
»Die Berichtigung des Steuerbetrags, der in einer Rechnung über einen nicht steuerpflichtigen (im Inland nicht steuerbaren oder steuerfreien) Umsatz gesondert ausgewiesen wurde, setzt gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1UStG 1980 nicht voraus, daß der Leistende die Originalrechnung zurückerhält oder nachweist, daß der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und auch künftig nicht geltend machen kann. Das gilt --entgegen Abschn. 189 Abs. 6 UStR 1996-- auch, wenn der Leistungsempfänger ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist.«