FG Hamburg - Urteil vom 11.10.2018
2 K 116/18
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7; UStG § 15 Abs. 1a S. 1;

Rechtmäßige Versagung des Vorsteuerabzugs aus einer Rechnung über den Ankauf eines PKW Lamborghini Aventador; Einstufung von Aufwendungen für einen Lamborghini als unangemessener Repräsentationsaufwand

FG Hamburg, Urteil vom 11.10.2018 - Aktenzeichen 2 K 116/18

DRsp Nr. 2019/375

Rechtmäßige Versagung des Vorsteuerabzugs aus einer Rechnung über den Ankauf eines PKW Lamborghini Aventador; Einstufung von Aufwendungen für einen Lamborghini als unangemessener Repräsentationsaufwand

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7; UStG § 15 Abs. 1a S. 1;

Tatbestand

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über den Ankauf eines PKW Lamborghini Aventador.

Die Klägerin betreibt ein Gebäudereinigungsunternehmen. Am 30. November 2016 erwarb sie einen gebrauchten Lamborghini Aventator LP 700-4 (Kilometerstand 18.700) mit transparenter Motorhaube zum Kaufpreis von 298.475,00 € brutto. Die Umsatzsteuer von 47.656,00 € machte sie mit ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für November 2016 als Vorsteuer geltend. Das Fahrzeug wurde vollständig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet; die Privatnutzung durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer A wurde nach der 1% Methode berechnet und lohnversteuert.