FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.11.2019
3 K 308/18
Normen:
UStG § 3 Abs. 6; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2020, 991

Rechtsstreit über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über eine grenzüberschreitende Maschinenlieferung; Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019 - Aktenzeichen 3 K 308/18

DRsp Nr. 2020/6093

Rechtsstreit über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über eine grenzüberschreitende Maschinenlieferung; Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung

Tenor

Der Bescheid vom 14. Februar 2018 über die Ablehnung des Änderungsantrages vom 8. September 2017 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 9. März 2018 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid über Umsatzsteuer für 2013 vom 22. Juli 2015 dahingehend zu ändern, dass die Umsatzsteuer um € auf - € herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 6; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten sich über die Berechtigung der Klägerin zum Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über eine grenzüberschreitende Maschinenlieferung.

Die Klägerin wurde im Jahr 1987 gegründet und hat ihren Sitz seit 2012 in Z. Gegenstand des Unternehmens ist ausweislich der Eintragungen im Handelsregister ...