Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 136 Buchst. a; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 136 Buchst. b; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 311 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 313 Abs. 1; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 314; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 315; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1563
DB 2012, 1729
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Naczelny S?d Administracyjny (Polen) - 25.2.2011,
Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 136 - Befreiungen - Art. 313 bis 315 - Sonderregelung zur Besteuerung der Handelsspanne (Differenzbesteuerung) - Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer - Fahrzeuge, die dem steuerpflichtigen Wiederverkäufer zuvor mehrwertsteuerbefreit von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert worden sind, der die entrichtete Vorsteuer teilweise abziehen konnte
EuGH, Urteil vom 19.07.2012 - Aktenzeichen Rs. C-160/11
DRsp Nr. 2012/15451
Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 136 - Befreiungen - Art. 313 bis 315 - Sonderregelung zur Besteuerung der Handelsspanne (Differenzbesteuerung) - Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer - Fahrzeuge, die dem steuerpflichtigen Wiederverkäufer zuvor mehrwertsteuerbefreit von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert worden sind, der die entrichtete Vorsteuer teilweise abziehen konnte
Art. 313 Abs. 1 und Art. 314 in Verbindung mit den Art. 136 und 315 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass ein steuerpflichtiger Wiederverkäufer die Regelung zur Differenzbesteuerung nicht anwenden kann, wenn er als Gebrauchtgegenstände im Sinne von Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 dieser Richtlinie geltende Kraftfahrzeuge liefert, die er zuvor mehrwertsteuerbefreit von einem anderen Steuerpflichtigen erworben hat, dem ein Recht auf teilweisen Abzug der als Vorsteuer auf den Kaufpreis dieser Fahrzeuge entrichteten Mehrwertsteuer zustand.
((Mehrwertsteuerpflichtpflicht bei Wiederverkauf steuerbefreit erworbener Gebrauchtfahrzeuge; Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Naczelny SÄ…d Administracyjny)
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.