FG Münster, vom 15.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 1882/03
Sachgerechter Aufteilungsmaßstab i. S. von § 15 Abs. 4 UStG - Bindungswirkung
BFH, Beschluss vom 16.11.2004 - Aktenzeichen V B 173/03
DRsp Nr. 2005/2273
Sachgerechter Aufteilungsmaßstab i. S. von § 15 Abs. 4UStG - Bindungswirkung
1. Hat der Unternehmer einen i. S. des § 15 Abs. 4UStG sachgerechten Aufteilungsmaßstab gewählt, so ist dieser auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume der Besteuerung zu Grunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn ggf. noch andere "sachgerechte" Ermittlungsmethoden in Betracht kommen.2. Der gewählte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberechtigung nach § 15 aUStG.