BFH - Beschluss vom 16.11.2004
V B 173/03
Normen:
UStG § 15 Abs. 4 § 15a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 584
Steuertelex 2005, 263
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 15.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 1882/03

Sachgerechter Aufteilungsmaßstab i. S. von § 15 Abs. 4 UStG - Bindungswirkung

BFH, Beschluss vom 16.11.2004 - Aktenzeichen V B 173/03

DRsp Nr. 2005/2273

Sachgerechter Aufteilungsmaßstab i. S. von § 15 Abs. 4 UStG - Bindungswirkung

1. Hat der Unternehmer einen i. S. des § 15 Abs. 4 UStG sachgerechten Aufteilungsmaßstab gewählt, so ist dieser auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume der Besteuerung zu Grunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn ggf. noch andere "sachgerechte" Ermittlungsmethoden in Betracht kommen.2. Der gewählte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberechtigung nach § 15 a UStG.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 4 § 15a ;

Gründe: