FG München - Beschluss vom 29.03.2010
14 K 2006/08
Normen:
AO § 158; AO § 162 Abs. 2 S. 2; UStG § 2 Abs. 1 S. 2; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;

Schätzung der Umsatzsteuer

FG München, Beschluss vom 29.03.2010 - Aktenzeichen 14 K 2006/08

DRsp Nr. 2010/11792

Schätzung der Umsatzsteuer

Ein Steuerpflichtiger muss es im Rahmen von Zuschätzungen hinnehmen, dass das FA auch Lebenshaltungskosten berücksichtigt, wenn die aufgedeckten Buchführungsmängel es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass weitere umsatzsteuerpflichtige Entgelte nicht erfasst sind.

Der Antrag wird abgelehnt.

Normenkette:

AO § 158; AO § 162 Abs. 2 S. 2; UStG § 2 Abs. 1 S. 2; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;

Tatbestand:

I.

Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist die Festsetzung der Umsatzsteuer für die Jahre 2000, 2001 und 2002.