Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 33 Abs. 1 - Begriff Umsatzsteuern - Lokale Unternehmensteuer; Steuerrecht
EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen Rs C-283/06
DRsp Nr. 2007/25041
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 33 Abs. 1 - Begriff 'Umsatzsteuern' - Lokale Unternehmensteuer; Steuerrecht
Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388 im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er nicht der Beibehaltung einer Abgabe entgegensteht, die Merkmale wie diejenigen der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuer aufweist.
Normenkette:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1 ;
Entscheidungsgründe:
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