Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in derFassung der Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 zur Änderung der Richtlinie 77/388 und zur Einführung weiterer Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer - Geltungsbereich bestimmter Steuerbefreiungen und praktische Einzelheitenihrer Durchführung (ABl. L 102, S. 18) Art. 5 Abs. 8 ;
Fundstellen:
BB 2004, 479
BFH/NV-Beilage 2004, 128
DStR 2003, 2220
DStRE 2004, 63
EuZW 2004, 64
IStR 2004, 53
Vorinstanzen:
Tribunal d'arrondissement Luxemburg (Luxemburg) - Urteil vom 19.12.2001,
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 8 - Übertragung einer Vermögensmasse - Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Begünstigten in derselben Branche wie der Übertragende - Rechtliche Befugnis zur Ausübung der Geschäftstätigkeit
EuGH, Urteil vom 27.11.2003 - Aktenzeichen Rs C-497/01
DRsp Nr. 2004/8166
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 8 - Übertragung einer Vermögensmasse - Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Begünstigten in derselben Branche wie der Übertragende - Rechtliche Befugnis zur Ausübung der Geschäftstätigkeit
[Zita Modes Sàrl gegen Administration de l'enregistrement et des domaines]
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