URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer)
9. Dezember 2010
"Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 26 - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Anwendungsbereich - Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen"
In der Rechtssache C-31/10
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesfinanzhof (Deutschland) mit Entscheidung vom 10. Dezember 2009, beim Gerichtshof eingegangen am 20. Januar 2010, in dem Verfahren
Minerva Kulturreisen GmbH
gegen
Finanzamt Freital
erlässt
DER GERICHTSHOF (Erste Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Tizzano sowie der Richter A. Borg Barthet (Berichterstatter), M. Ilešič, E. Levits und M. Safjan,
Generalanwalt: P. Mengozzi,
Kanzler: A. Calot Escobar,
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