FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.11.2010
9 K 9394/07
Normen:
UStG 1999 § 2 Abs. 1; UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 1;

Selbstständigkeit der Tätigkeit eines ehemaligen Ministeriumsangestellten nach Eintritt in den Ruhestand auf der Basis eines Werkvertrags

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010 - Aktenzeichen 9 K 9394/07

DRsp Nr. 2012/15859

Selbstständigkeit der Tätigkeit eines ehemaligen Ministeriumsangestellten nach Eintritt in den Ruhestand auf der Basis eines Werkvertrags

1. Schließt der ehemalige Angestellte eines Ministeriums nach Erreichen der Altersgrenze mit dem Ministerium einen Werkvertrag, in dem sich das Ministerium als Auftraggeber nach Erbringung einer Leistung gemäß konkreter Leistungsbeschreibung zur Zahlung einer fest vereinbarten Vergütung nach Abnahme verpflichtet, wobei eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt wird, Arbeitsunfälle nicht versichert sind sowie eine Sozialversicherungspflicht nicht entsteht, liegt eine selbständige Tätigkeit vor. 2. Gegen die Unternehmereigenschaft spricht weder, das Erfordernis der ständigen Abstimmung der zu erbringenden Leistung mit der Dienststelle, die Gleichartigkeit der fachlichen Tätigkeit mit der Tätigkeit vor dem Ruhestand noch die Verlängerung des Dienstausweises.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

UStG 1999 § 2 Abs. 1; UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen für 2001 und 2002, mit denen Zahlungen, die er vom Ministerium für … – erhaltene hat, als steuerbare Umsätze erfasst wurden.