FG Niedersachsen - Urteil vom 27.05.2010
16 K 290/09
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a;

Steuerbegünstigte Leistungen eines Musikers

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.2010 - Aktenzeichen 16 K 290/09

DRsp Nr. 2010/12884

Steuerbegünstigte Leistungen eines Musikers

1. Umsätze eines Musikers auf Veranstaltungen unterliegen als Konzerten vergleichbare Darbietungen eines ausübenden Künstlers dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. 2. Der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes steht nicht entgegen, dass der Stpfl. nicht selbst als Veranstalter auftritt, sondern seine Leistungen gegenüber Veranstaltern erbringt. 3. Der Begriff "Konzerte" ist nicht auf Orchesterkonzerte beschränkt; darunter sind vielmehr Aufführungen von Musikstücken zu verstehen, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. 4. Auch Pop- und Rockkonzerte, die den Besuchern die Möglichkeit bieten, zu der im Rahmen des Konzerts dargebotenen Musik zu tanzen, können Konzerte sein.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a;

Tatbestand:

Der Kläger ist selbständiger Musiker. Im Streitjahr war er auf folgenden Veranstaltungen tätig.

1. 20.01.2007 Kameradschaftsabend Feuerwehr H

Die Freiwillige Feuerwehr H veranstaltete jedes Jahr einen Kameradschaftsabend. Hierfür wurde der Kläger von X von der Freiwilligen Feuerwehr H für den 20.01.2007 engagiert. Veranstalter war die Freiwillige Feuerwehr H.

2. 27.10.2007 Feuerwehr N