BGH - Beschluß vom 17.05.2001
IX ZR 20/99
Normen:
BGB § 276 ;
Vorinstanzen:
OLG Köln,

Steuerberatung-Haftung

BGH, Beschluß vom 17.05.2001 - Aktenzeichen IX ZR 20/99

DRsp Nr. 2001/8972

Steuerberatung-Haftung

Haftung eines Steuerberaters wegen fehlerhafter Ermittlung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes.

Normenkette:

BGB § 276 ;

Gründe:

Gemäß der zutreffenden Ansicht der Revision hat die Sache keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554b ZPO). Fallentscheidend ist die Auslegung eines Vertrages der Beklagten, so daß sich die Bedeutung der Sache auf den vorliegenden Einzelfall beschränkt.