FG Münster - Urteil vom 12.06.2019
5 K 1360/16 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 6 S. 3 und S. 5 und S. 6 Hs. 1-2; UStG § 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2020, 792

Steuerfreiheit von Umsätzen durch Lieferung im Inland als innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer; Zuordnung der Warenbewegung zur ersten Lieferung als Regelfall; Darstellen der Lieferungen als ein sog. Reihengeschäft

FG Münster, Urteil vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 5 K 1360/16 U

DRsp Nr. 2020/3884

Steuerfreiheit von Umsätzen durch Lieferung im Inland als innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer; Zuordnung der Warenbewegung zur ersten Lieferung als Regelfall; Darstellen der Lieferungen als ein sog. Reihengeschäft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 6 S. 3 und S. 5 und S. 6 Hs. 1-2; UStG § 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine Lieferung der Klägerin im Inland steuerbar und als innergemeinschaftliche Lieferung oder als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei ist.