FG Düsseldorf - Urteil vom 09.11.2018
1 K 3578/15 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 S. 2;
Fundstellen:
BB 2019, 1509

Steuerpflicht von Leistungen durch den Betrieb von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern

FG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2018 - Aktenzeichen 1 K 3578/15 U

DRsp Nr. 2019/6631

Steuerpflicht von Leistungen durch den Betrieb von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Steuerpflicht der von der Klägerin erbrachten Leistungen durch den Betrieb von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Aussiedlern, Flüchtlingen und anderen sozialen Randgruppen sowie damit zusammenhängender Umsätze im Jahr 2014.

Die Klägerin -Klin.- bewirtschaftet in der Rechtsform einer GmbH entsprechend ihres Gesellschaftszweckes Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern, Flüchtlingen und anderen sozialen Randgruppen. Weiterer Gesellschaftszweck der KIin. ist die Herstellung und Lieferung von Mahlzeiten sowie der Erwerb und die Vermietung von Grundstücken an Unternehmen, die einen entsprechenden Unternehmenszweck wie die KIin. haben.

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