BFH vom 09.09.1993
V R 94/89

Steuerpflichtige Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt (§ 4 UStG)

BFH, vom 09.09.1993 - Aktenzeichen V R 94/89

DRsp Nr. 1997/8708

Steuerpflichtige Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt (§ 4 UStG)

Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Heilpraktiker oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei. Dies gilt gemäß § 4 Nr. 14 Satz 4 a UStG nicht für die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt. Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt liegen vor, wenn sie für den Beruf des Tierarztes berufstypisch sind. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn ein Fachtierarzt für Laboratoriumsdiagnostik aufgrund einer besonderen Zulassung funktional die Tätigkeit eines (humanmedizinischen) Facharztes für Laboratoriumsdiagnostik ausübt. Damit übt der Fachtierarzt eine dem Facharzt ähnliche heilberufliche Tätigkeit aus mit der Folge, daß die Einnahmen aus dieser Tätigkeit umsatzsteuerfrei sind.