EuGH - Urteil vom 07.05.1992
Rs C-347/90
Normen:
EWGV Art. 177 ; VO Nr. 77/388/EWG Art. 33 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Zweck - Begriff der Umsatzsteuern - Beitrag von der Art des italienischen contributo integrativo zugunsten der Cassa di Previdenza für Anwälte - Ausschluß;

EuGH, Urteil vom 07.05.1992 - Aktenzeichen Rs C-347/90

DRsp Nr. 2006/13344

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Zweck - Begriff der "Umsatzsteuern" - Beitrag von der Art des italienischen "contributo integrativo" zugunsten der Cassa di Previdenza für Anwälte - Ausschluß;

»Zwar verbietet Artikel 33 der Richtlinie 77/388 die Beibehaltung oder Einführung von Abgaben, die die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer aufweisen, um die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu verhindern, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurch beeinträchtigen würden, daß sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten, doch steht er der Beibehaltung oder Einführung anderer Arten von Steuern, Abgaben und Gebühren, denen diese Merkmale fehlen, nicht entgegen.