EuGH - Urteil vom 29.02.1996
Rs C-110/94
Normen:
Richtlinie 77/388 Art. 3 ;
Fundstellen:
DB 1996, 1167
DStR 1996, 419
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Erstellung einer Rentabilitätsstudie durch eine Gesellschaft, die beabsichtigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen - Spätere Aberkennung der Eigenschaft als Steuerpflichtiger - Ausser in Fällen von Betrug oder Mißbrauch unzulässig - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 3] -

EuGH, Urteil vom 29.02.1996 - Aktenzeichen Rs C-110/94

DRsp Nr. 2006/17505

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Erstellung einer Rentabilitätsstudie durch eine Gesellschaft, die beabsichtigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen - Spätere Aberkennung der Eigenschaft als Steuerpflichtiger - Ausser in Fällen von Betrug oder Mißbrauch unzulässig - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 3] -

»Selbst die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens getätigt werden, können als wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des Artikels 4 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern angesehen werden, und die Steuerbehörde hat in diesem Zusammenhang die erklärte Absicht des Unternehmens, mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten aufzunehmen, zu berücksichtigen.