EuGH - Urteil vom 13.12.2001
Rs C-235/00
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 13 Teil B Buchstabe dNr. 5 ;
Fundstellen:
BB 2002, 559
DB 2002, 78
DStRE 2002, 236
DVBl 2002, 354
EuGH Slg. 2001, I-10237
HFR 2002, 264
IStR 2002, 55
UR 2002, 84
UStB 2002, 113
Vorinstanzen:
High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Crown Office) - Beschluss vom 01.06.00,

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Bankumsätze im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe d Nummer 5 - Umsätze einschließlich der Vermittlung, die sich auf Wertpapiere beziehen - Begriff

EuGH, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen Rs C-235/00

DRsp Nr. 2002/16100

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Bankumsätze im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe d Nummer 5 - Umsätze einschließlich der Vermittlung, die sich auf Wertpapiere beziehen - Begriff

»1. Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nummer 5 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist dahin auszulegen, dass der Ausdruck "Umsätze die sich auf Wertpapiere beziehen" Umsätze betrifft, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der "Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen, sofern es sich nicht um rein materielle, technische oder administrative Leistungen handelt, die nicht zu Änderungen in rechtlicher oder finanzieller Hinsicht führen.